Arbeitszeitbetrug
Bei konkreten Auffälligkeiten können Arbeitszeiten, Tätigkeiten und relevante Abläufe überprüft und im Rahmen zulässiger Ermittlungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Wirtschaftliche Auffälligkeiten erfordern ein strukturiertes und diskretes Vorgehen. Anlass, vorhandene Hinweise, mögliche Schadensbereiche und das konkrete Ermittlungsziel bestimmen, welche Maßnahmen sinnvoll sind.
Gemeinsam mit dem Auftraggeber grenzen wir den Sachverhalt ein und stimmen das weitere Vorgehen ab. Je nach Fall können Recherchen, Observationen oder dokumentierende Maßnahmen eingesetzt werden, soweit diese rechtlich zulässig sind.
Wirtschaftliche Schäden entstehen häufig dort, wo interne Abläufe missbraucht, Vereinbarungen verletzt oder betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Je nach Verdachtslage stimmen wir geeignete und rechtlich zulässige Ermittlungsmaßnahmen individuell mit dem Auftraggeber ab.
Bei konkreten Auffälligkeiten können Arbeitszeiten, Tätigkeiten und relevante Abläufe überprüft und im Rahmen zulässiger Ermittlungsmaßnahmen dokumentiert werden.
Bestehen konkrete Zweifel an einer behaupteten Arbeitsunfähigkeit, kann geprüft werden, ob tatsächliche Aktivitäten im Widerspruch zu den bekannten Angaben stehen.
Bei Warenverlusten, Materialschwund oder ungeklärten Bestandsabweichungen unterstützen wir bei der strukturierten Aufklärung konkreter Verdachtsmomente.
Interne Auffälligkeiten können diskret untersucht werden, wenn ein konkreter Verdacht auf Pflichtverletzungen, unerlaubte Handlungen oder wirtschaftliche Schäden besteht.
Hinweise auf unerlaubte Nebentätigkeiten, die Weitergabe sensibler Informationen oder andere relevante Verstöße können im konkreten Einzelfall überprüft werden.
Komplexere betriebliche Sachverhalte werden strukturiert eingegrenzt. Relevante Feststellungen und Ermittlungs- ergebnisse werden nachvollziehbar dokumentiert.
Wirtschaftliche Ermittlungen beginnen mit einer konkreten Fragestellung. Vorhandene Hinweise, möglicher Schaden und das Ermittlungsziel werden zunächst gemeinsam eingegrenzt, bevor geeignete Maßnahmen abgestimmt werden.
Ausgangssituation, vorhandene Hinweise und mögliche Schadensbereiche werden aufgenommen und das konkrete Ermittlungsziel gemeinsam definiert.
Abhängig vom konkreten Fall kommen geeignete und rechtlich zulässige Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz. Der Umfang wird auf den tatsächlichen Informationsbedarf abgestimmt.
Relevante Feststellungen werden strukturiert zusammengeführt und nachvollziehbar dokumentiert. Anschließend werden die Ergebnisse mit dem Auftraggeber besprochen.
Eine Ermittlung endet nicht mit der Beobachtung. Relevante Feststellungen werden strukturiert erfasst und so aufbereitet, dass der Auftraggeber den Verlauf und die gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehen kann.
Art und Umfang der Dokumentation richten sich nach dem konkreten Auftrag und den eingesetzten Maßnahmen. Dabei konzentrieren wir uns auf die für den jeweiligen Sachverhalt relevanten Vorgänge und stimmen das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab.
Relevante Vorgänge, Zeitpunkte und Feststellungen werden während des Einsatzes strukturiert und nachvollziehbar festgehalten.
Die im Rahmen des Auftrags gewonnenen Informationen werden zusammengeführt und auf die für den Verdachtsfall relevanten Erkenntnisse konzentriert.
Nach Abschluss oder bei wichtigen neuen Erkenntnissen werden die Ergebnisse mit dem Auftraggeber besprochen und das weitere Vorgehen abgestimmt.
Ermittlungen richten sich nach dem jeweiligen Sachverhalt und nicht nach einem festen Standort. Einsätze können an einzelnen Betriebsstätten, mehreren Filialen oder entlang verschiedener relevanter Orte durchgeführt werden.
Wirtschaftsermittlungen und Observationen können an vereinbarten Einsatzorten in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
Besonders häufige Einsatzgebiete sind unter anderem Köln, Bonn, Düsseldorf sowie das Ruhrgebiet und angrenzende Wirtschaftsregionen.
Abhängig vom Auftrag können auch Ermittlungen und Observationen in angrenzenden Regionen von Rheinland-Pfalz abgestimmt werden.
Bei Unternehmen mit mehreren Filialen, Niederlassungen oder Einsatzorten können relevante Standorte in eine gemeinsame Ermittlungsplanung einbezogen werden.
Wenn konkrete Hinweise auf interne Pflichtverletzungen, wirtschaftliche Schäden oder andere auffällige Vorgänge bestehen und eine interne Klärung nicht ausreicht. Vor Beginn wird geprüft, welcher Sachverhalt tatsächlich untersucht werden soll und welche Maßnahmen dafür geeignet sind.
Observationen von Mitarbeitern sind nicht pauschal zulässig. Ob und in welchem Umfang eine Observation möglich ist, hängt vom konkreten Verdacht, dem berechtigten Interesse des Unternehmens und den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelfalls ab.
Ermittlungen werden so geplant, dass unnötige Aufmerksamkeit vermieden wird. Informationen zum Auftrag, zu beteiligten Personen und zu den eingesetzten Maßnahmen werden vertraulich behandelt und nur im erforderlichen Rahmen verwendet.
Relevante Beobachtungen, Zeitpunkte und Feststellungen werden strukturiert festgehalten. Je nach Auftrag kann daraus eine nachvollziehbare Dokumentation entstehen, die anschließend mit dem Auftraggeber besprochen wird.
Ja. Wenn der Sachverhalt mehrere Betriebsstätten, Filialen oder Einsatzorte betrifft, können diese in eine gemeinsame Ermittlungsplanung aufgenommen werden. Umfang und Vorgehen werden vor Beginn abgestimmt.